Subjektivität

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Subjektivität liegt nicht in der radikalen Singularität der Erfahrung des Einzelmenschen, sondern vielmehr in dessen Involviertheit in Tatsachen, also seiner Betroffenheit durch sie. Damit hat man nicht mehr nötig, im Sinne des "individuum est ineffabile" das Subjekt zum schlechthin Unsagbaren zu deklarieren, weil man sich nämlich intersubjektiv über den Sachgehalt der jeweils subjektiven Erfahrungen sehr wohl verständigen kann. Diese Form der Intersubjektivität gründet also nicht in einem wie auch immer vom Subjekt unabhängig gedachten Objekt, sondern hat seine Basis in der sprachlich vermittelten Verständigung zwischen Subjekten. Diese Sichtweise wird getragen vom Konzept der "subjektiven Tatsachen", das heißt der Anerkennung von Sachverhalten, deren Erfahrung an die Betroffenheit einer Person durch sie gebunden ist, deren Sachverhalt aber gleichwohl - die entsprechende Artikulationsfähigkeit vorausgesetzt - kommunizierbar ist. (B-Fest80 30f)

Unterscheidung zwischen Selbstbewusstsein oder Sichbewussthaben:

Subjektivität der Gefühle

Fuchs zu Schmitz: Die Subjektivität liegt nur im Spüren als solchem, nicht im Gespürten. (Fuchs in S-WNP 181)

Im Sinne von Schmitz: Vielleicht ist es völlig ausreichend, den Vollzug den Spürens als subjektiv zu empfinden, und sollten uns der Zuschreibung auf das Gespürte enthalten.