Person: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. März 2011, 23:51 Uhr
Eine Person ist ein Bewussthaber mit Fähigkeit zur Selbstzuschreibung. Selbstzuschreibung besteht darin, etwas für sich (oder sich für etwas) zu halten. Alle spezifisch personalen Leistungen ergeben sich aus dieser Fähigkeit:
- Verantwortung zu übernehmen
- Rechenschaft von sich zu geben
- sich einen Platz im Umfeld der Mensch, Dinge, Umstände anzuweisen.
(S-KE 29)
Die Person als Bewussthaber mit Fähigkeit zur Selbstzuschreibung ist nur durch primitive Gegenwart möglich.
Mit dem Überschreiten der Schwelle zum Personsein bildet sich eine Späre des Eigenen im Gegensatz zum Fremden, in Gestalt von persönlichen Situationen und persönlicher Eigenwelt.
Lebende Person
Die Lebensäußerungen einer Person sind also innerlich und äußerlich zugleich; sie umfassen Erleben und Verhalten. (F-DG 108)
Physikalisierung der Person
Die faktorenanalytische Persönlichkeitstheorie vollendet in unseren Tagen die Physikalisierung der Person zum Eigenschaftsbündel. (S-NP: 31)