Ich: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Wort "Ich" ==
 
== Das Wort "Ich" ==
{{c|Oft fungiert es als bloßes Pronomen und ist dann überflüssig, indem es wie jedes Pronomen durch einen Namen, für den es steht, ersetzt werden kann. Wenn es aber auf das Bekenntnis intensiven [[affektives Betroffensein|affektiven Betroffenseins]] ankommt, verdirbt solche Ersetzung den erforderlichen Sinn, weil das Wort dann nötig ist, um die Subjektivität der mitgeteilten Tatsache für den Betroffenen auch in der Außenperspektive zur Geltung zu bringen.|S-BW 31}}
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Version vom 17. Mai 2011, 17:32 Uhr

Kein körperloses Ich

  • Es gibt kein körperloses Ich, reines Ich, und damit auch keine körperlose Innenwelt. Das Ich ist kein körperloser Inhalt eines körperlichen Behälters. (absolute Raumvorstellung)
  • Das erste Sich-Befinden in einer Umgebung ist immer schon leiblich. (topische Raumvorstellung)

Das Ich ... ist nie als reines Ich gegeben. Es ist ein leidenschaftliches und leidensfähiges, ein befindliches und sich orientierendes, ein intentional ausgreifendes und deutendes, ein sich auf den Andren eröffnendes oder von ihm betroffenes, ein sich ausdrückendes und angesprochenes, ein intentionales und intendiertes Ich. Es ist ein verleiblichtes Ich, das nicht nur weiß, dass es ist und was es ist, sondern auch spürt, wer es ist und was es ausmacht, dass sich findet und befindet, sich verständigt und nach Verstehen sucht. All dies ist erschlossen durch eine Dimension die man nicht anders als leiblich nennen kann. (Schärtl in AdL 70f)

Ich als Zustand der personalen Emanzipation

Ich-Synonyme

Häufig werden von der analytischen Philosophie folgende Begriffe mit dem Ich identifiziert:

  • Bewusstsein
  • Mentales

Das Wort "Ich"

Oft fungiert es als bloßes Pronomen und ist dann überflüssig, indem es wie jedes Pronomen durch einen Namen, für den es steht, ersetzt werden kann. Wenn es aber auf das Bekenntnis intensiven affektiven Betroffenseins ankommt, verdirbt solche Ersetzung den erforderlichen Sinn, weil das Wort dann nötig ist, um die Subjektivität der mitgeteilten Tatsache für den Betroffenen auch in der Außenperspektive zur Geltung zu bringen. (S-BW 31)


Siehe: