Persönliche Fremdwelt

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Zur persönlichen Fremdwelt einer Person gehören alle Bedeutungen (Sachverhalte, Programme und Probleme), die zu den durch Abfall der Subjektivität für sie neutralisierten oder objektivierten Bedeutungen gehören, und alle Sachen, für die hiernach der Sachverhalt, dass sie existieren, zu ihrer persönlichen Fremdwelt gehört. Obwohl alles in der persönlichen Fremdwelt im Licht der Neutralität, der Entsubjektivierung steht, braucht es keineswegs unwichtig zu sein, sondern es kann für die Person so große Bedeutung (in anderem Sinn des Wortes als eben) besitzen, dass sie sich angelegentlich darum kümmert, etwa weil sie, ohne in affektivem Betroffensein daran "hängen", damit rechnen (daran Maß nehmen) muss im Interesse dessen, worauf es ankommt (z.B. gleichgültiger Lernstoff, dessen Erwerb und Beherrschung für das persönliche Fortkommen in der Schule oder anderswo wichtig ist). (S-SdG 123)

Gegenstück zu persönlichen Eigenwelt.