Prinzip der gleichursprünglichen Konstitution

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Häufig befindet man sich jedoch zu den Gefühlen in einem seltsam schwankenden Verhältnis. Sie haben einen und man ist sie, aber oft nicht ganz. Es bleibt meist ein Rest an Reflexionsfähigkeit und personaler Distanz, der verhindert, dass man gänzlich an sie ausgeliefert ist. Dieser verweist auf das Prinzip der gleichursprünglichen Konstitution, durch das die Differenz von demjenigen, der fühlt, und dem, was gefühlt wird, etabliert wurde. Nur in den extremen, an die Besessenheit grenzenden Fällen scheint der personale Pol gänzlich dispensiert und der Mensch völlig im Gefühl 'untergegangen' zu sein. (GR-IE_II2 89)

Diese Gleichzeitigkeit und gegenseitige aufeinander Angewiesenheit von Gegenstandskonstitution und Bewusstseinsbildung lässt sich in Anlehnung an Schopenhauer als Prinzip der gleichursprünglichen Konstitution von Subjekt und Objekt bezeichnen, im Weiteren kurz: Prinzip der gleichursprünglichen Konstitution genannt. Es besagt, dass wir, solange auch nur noch ein Rest an Personalität, Aufmerksamkeit oder mnemonischer Anschlussfähigkeit besteht, "nicht nicht interpretieren können" (Lenk) und damit also keinen direkten Zugang zu einem Gegenstand oder einer Wirklichkeit außerhalb unserer Interpretationsperspektiven haben. (GR-IE_II2 26)

Damit zeichnet sich der Leib zwar als Basis der Wirklichkeit ab, die sich im Erleben mit seinsgewissheitlicher Evidenz aufdrängt, doch handelt es sich dabei nicht um einen 'ungefilterten' sondern nur um einen restrealistischen' Zugang. Der Begriff des Leibes als restrealistischer Basis, die sich in der seingewissheitlichen Evidenz imponierend aufdrängt, wurde nicht nur vom Leiberleben her, sondern auch als 'regulative Idee' aus erkenntnistheoretischen Überlegungen zur Ausdruckswahrnehmung gewonnen. (GR-IE_II2 26f)

Siehe? Konstruktivismus, Restrealismus