Monotheismus

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Unter ontologischem Gesichtspunkt leidet der Monotheismus daran, dass er nur von objektiven Tatsachen Notiz nimmt und die subjektiven Tatsachen, aus denen die Religion, der er seine Form zu geben sucht, doch erst hervorgeht, ignoriert. (S-DRdN 181)

Triebfedern des Monotheismus

Kant und Magku bringen in ihren Postulaten mit nackter Klarheit die beiden wichtigsten Triebfedern des Monotheismus zum Vorschein:

  • Heilsinteresse und
  • Machtstreben. (S-III4 181)

Heilsinteresse

Erst der Monotheismus verdankt demnach sein Gepräge und seinen Einfluss, wenigstens zum großen Teil, dem menschlichen Heilsinteresse, dem Kant zu allgemein die Religion überhaupt unterstellen wollte, indem er sie als Antwort auf die Frage "Was darf ich hoffen?" ausgab. (S-III4 178)

Machtstreben

Funktion des Monotheismus im Dienst menschlicher Selbstermächtigung.

Dennoch wäre es verkehrt, den Monotheismus nur aus solchem Wunschdenken herleiten zu wollen; mindestens ist er außerdem noch der Spiegel menschlicher Selbstermächtigung durch personale Emanzipation vom Diktat der unwillkürlichen Regungen. (S-III4 179)

Wie der Mensch sich als Herr im eigenen Hause, d.h. in der ihm im Zuge der Introjektion beigelegten unwillkürlichen Regungen erhebt, so übersteigt der monotheistische Eingott die Götter, die ja eigentlich – wie etwa der heilige Geist – selbst solche (personifizierten) Regungen sind, freilich nicht subjektive Inhalte eines Bewusstseins, sondern überpersönliche, eventuell leiblich den Menschen ergreifende Atmosphären und Mächte. Theologie und Psychologie wirken auf diese Weise zusammen an der Erhebung des Menschen zu personaler Souveränität, an der Herabsetzung, Um- oder Wegdeutung der unwillkürlich ergreifenden Mächte, die solcher Souveränität gefährlich sind. (S-III4 180)

Die monotheistische Erhebung Gottes als des einzigen über alle konkret begegnenden und ergreifenden göttlichen Mächte wird so zum Vehikel der Erhebung des Menschen zu personaler Souveränität und Eigenmacht; beide Erhebungen arbeiten einander zu, weil sie derselben Gegenpartei abgetrotzt werden: den unwillkürlich spontan eingreifenden, unübersichtlich erregenden und Impulse gebenden Mächten, denen der Mensch sonst hinfällig offen stünde und durch ein Pathos anheimfallen könnte. (S-III4 181)