Einsicht
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Man versteht bei der Einsicht mehr, als man explizieren kann, aber diese diffus bleibende Bedeutsamkeit wird vom Ganzen der Einsicht zur Situation zusammengehalten. Die Evidenz wird dadurch nicht gestört, aber die mit ihr verbundene Undeutlichkeit fordert zur weiteren Besinnung und Explikation heraus, die zwar nicht zu einem definitiven Ende kommt, aber, wenn sie glückt, immer mehr Klarheit verbreiten kann. (S-DWdeP2 246)