Tatsache

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Man unterscheidet:

Das Lebensrecht der Philosophie beruht also auf der Erfahrung, dass die Objektivität von den gewichtigen Tatsachen, die für jemand subjektiv sind, in Frage gestellt und zwischen beiden Klassen eine Vermittlung erforderlich wird. Eine wesentliche Aufgabe der Philosophie besteht darin, zwischen beide Sorten von Tatsachen in die Mitte zu treten. (MG-PMS 33)

Subjektive Tatsachen als Ausgangspunkt

Subjektive Tatsachen sind sozusagen in höherem Maß als objektive Tatsachen tatsächlich; sie haben die Lebendigkeit des blutvoll und dringlich Wirklichen, während die bloß objektive, allein durch objektive Tatsachen konstituierte Welt so etwas wie ein Präparat ist, abgeblasst und zurechtgemacht für Erzählungen in der dritten grammatischen Person ... (S-DuG, 7)