Tatsache

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Man unterscheidet:

Das Lebensrecht der Philosophie beruht also auf der Erfahrung, dass die Objektivität von den gewichtigen Tatsachen, die für jemand subjektiv sind, in Frage gestellt und zwischen beiden Klassen eine Vermittlung erforderlich wird. Eine wesentliche Aufgabe der Philosophie besteht darin, zwischen beide Sorten von Tatsachen in die Mitte zu treten. (MG-PMS 33)