Bewussthaben

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1. Bewussthaben ist nur durch affektives Betroffensein möglich. (S-BW 21)

2. Affektives Betroffensein ist stets mit Bewussthaben verbunden. (S-BW 22)

Bewussthaben ist nur durch affektives Betroffensein möglich: Wenn niemandem etwas nahe geht, das ihn nicht kalt lässt, sondern affektiv berührt oder gar aufregt, bleiben höchstens objektive oder neutrale Tatsachen übrig, d.h. solche, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß und gut genug sprechen kann. (S-BW 21f)

Siehe: Sichbewussthaben