Abgrenzungsverbot

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1. Die Systemmitglieder richten dann ihr Leben meist einseitig nach den Erwartungen und Entscheidungen anderer aus. (GS-LPL 332)

2. Abgrenzung von Bedürfnissen anderer gilt als tabu, oder sie wird abrupt und drastisch vollzogen. ("Ganz oder gar nicht, ganz gebunden oder völlig allein" etc.) (GS-LPL 332)

3. Man muss sich ganz kontrollieren, darf sich nichts Spielerisches oder Regressives erlauben, eigene Bedürfnisse haben nur ein Recht, wenn sie als notwendig für höhere Zwecke erscheinen ... (GS-LPL 332)

4. Wenn man sich als verantwortungsfähig erweist, muss man für alles im System die Verantwortung übernehmen, besonders für die Entwicklung der anderen, auch wenn man dadurch überfordert wird; Abgrenzung dagegen erfolgt nur dadurch, dass "es" nicht mehr geht, nicht dadurch, dass man nicht mehr will, obwohl man doch noch könnte. Nur Unvermögen, Krankheit etc. werden als akzeptable Entschuldigungen für Abgrenzung gegen Pflichterwartungen angesehen. (GS-LPL 332)

5. Würde man sich abgrenzen und selbstverantwortlich Nähe vor allem aber auch Distanz zu den anderen regeln, würde dies massive Schuld (besonders am Schlechtgehen anderer) angesehen, die man auf sich lädt. Man darf sich nicht ablösen, dies wäre Verrat und, so oft die Fantasie, würde Leid, eventuell sogar den Tod wichtiger Personen verursachen. (GS-LPL 332)

Siehe: Grenze