Ortsraum

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  • kein leiblicher Raum

Ein Ortsraum ist eine Menge relativer Orte, die durch Lage- und Abstandsbeziehungen der an ihnen befindlichen Objekte und dadurch trivialerweise ihrer selbst bestimmt sind. Es hat sich gezeigt, dass dazu die Beziehung auf ruhende Objekte gehört. Ruhe läßt sich im Ortsraum, d.h. Mit den begrifflichen Mitteln seiner Konstruktion, aber nur als Verharren am Ort bestimmen. Dadurch ergibt sich ein Zirkel der Begriffsbildung: Der Ort setzt Ruhe, Ruhe setzt den Ort begrifflich voraus, wenn man sich auf den begrifflichen Rahmen beschränkt, der zur Einführung des Ortsraumes benützt wurde. Eine Zirkeldefinitionen Begriffsbildung ist aber sinnlos. Daran zeigt sich, dass der Ortsraum nicht autark ist, d.h. nicht allein unter Voraussetzung irgendwelcher Objekte mit den Mitteln der Logik und der Begriffe von Lage und Abstand eingeführt werden kann. Man muss auf tieferliegende Raumerfahrungen zurückgehen, um schon bei der Einführung des Ortsraumes ein Verständnis dafür, was Ruhe ist, mitzubringen, und das heißt: auf den leiblichen Raum. (S-SuK 193f)