Für

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Man muss also zwei Verwendungen der Präposition "für" unterscheiden:

  • einmal in der abschwächenden Form, dass es nur für jemand und nicht an sich eine Tatsache sei, dass ...,
  • und zweitens in der nicht abschwächenden Form, dass es eine für N.N. subjektive Tatsache ist, dass ..., und zwar eine Tatsache mit reicherer Tatsächlichkeit als die durch Neutralisierung aus ihr gewinnbare objektive. (S-GedW 55)