Vergessen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Oktober 2012, 17:42 Uhr

Vergessen ist kein Verschwinden, sondern Wechsel des Mannigfaltigkeitstyps, Einschmelzen numerischer Mannigfaltigkeit in chaotische. (S-SdG 108)

Vergessen ist Behalten durch Einschmelzen in chaotische Mannigfaltigkeit; so wirkt das Vergessene in der persönlichen Situation weiter, zunächst unterschwellig - d.h.: Nicht als Einzelnes -, später, nach erneutem Hervortreten durch Explikation der persönlichen Situation, vielleicht als Erinnertes, das der Person wieder einfällt. (S-LuG 84)

Ohne Vergessen stünden die einzelnen Erfahrungen, die die Person im Lauf ihrer Lebensgeschichte macht, wie Bruchstücke neben einander, bestenfalls in einer Konstellation zusammengefasst, nicht aber integriert in binnendiffus ganzheitliche Bedeutsamkeit. (S-SdG 108)