Subjektive Tatsache: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Beichtvater verweigert die Absolution. | ||
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+ | === Hilfeschrei aus dem Wasser === | ||
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+ | * "Hilfe, Peter Schulze ertrinkt, überflüssig hinzuzufügen, dass ich es bin." | ||
+ | Das ist kein echter Hilferuf; der hilfsbereite Mitmensch, der auf den Ruf "Hilfe, ich ertrinke" sofort reagiert hätte, wird ersteinmal neugierig nachsehen, was eigentlich los ist. (S-KE 33) |
Version vom 15. Dezember 2010, 20:12 Uhr
Eine subjektive Tatsache kann höchstens einer, nämlich der Betroffene, aussagen. Im Unterschied zur objektiven Tatsache, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß und gut genug sprechen kann.
Beispiele
Beispiele, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen (bei einer Person namens "Peter Schulze"):
Liebeserklärung
- "Peter Schulze liebt dich, überflüssig hinzuzufügen, dass ich er bin."
- Das angesprochene Mädchen ist verstimmt; es möchte sagen und sagt vielleicht: "Das ist doch gar nicht überflüssig, gerade darauf kommt es mir an."
Beichte
- Sünder: "Peter Schulze hat gesündigt."
- Beichtvater: "Sprich: Ich habe gesündigt"
- Sünder: "Das ist doch ganz überflüssig."
- Beichtvater verweigert die Absolution.
Hilfeschrei aus dem Wasser
- "Hilfe, Peter Schulze ertrinkt, überflüssig hinzuzufügen, dass ich es bin."
Das ist kein echter Hilferuf; der hilfsbereite Mitmensch, der auf den Ruf "Hilfe, ich ertrinke" sofort reagiert hätte, wird ersteinmal neugierig nachsehen, was eigentlich los ist. (S-KE 33)