Subjektive Tatsache: Unterschied zwischen den Versionen
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* "Hilfe, ich ertrinke." | * "Hilfe, ich ertrinke." | ||
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=== Liebeserklärung === | === Liebeserklärung === |
Version vom 15. Dezember 2010, 20:29 Uhr
Eine subjektive Tatsache kann höchstens einer, nämlich der Betroffene, aussagen. Im Unterschied zur objektiven Tatsache, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß und gut genug sprechen kann.
Beispiele
- "Ich liebe dich."
- "Ich habe gesündigt."
- "Hilfe, ich ertrinke."
Folgende Beispiele sollen verdeutlichen, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen ausgesagt werden (bei einer Person namens "Peter Schulze"):
Liebeserklärung
- "Peter Schulze liebt dich, überflüssig hinzuzufügen, dass ich er bin."
- Das angesprochene Mädchen ist verstimmt; es möchte sagen und sagt vielleicht: "Das ist doch gar nicht überflüssig, gerade darauf kommt es mir an."
Beichte
- Sünder: "Peter Schulze hat gesündigt."
- Beichtvater: "Sprich: Ich habe gesündigt"
- Sünder: "Das ist doch ganz überflüssig."
- Beichtvater verweigert die Absolution.
Hilfeschrei aus dem Wasser
- "Hilfe, Peter Schulze ertrinkt, überflüssig hinzuzufügen, dass ich es bin."
Das ist kein echter Hilferuf; der hilfsbereite Mitmensch, der auf den Ruf "Hilfe, ich ertrinke" sofort reagiert hätte, wird ersteinmal neugierig nachsehen, was eigentlich los ist. (S-KE 33)