Sozialapriorismus

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Ein Sozialapriorismus ist jede Lehre, der gemäß aus Tatsachen, die schon dem einzelnen, einsamen Denker unentbehrlich und, wenn er gründlich nachdenkt, unbezweifelbar sind, mit apodiktischer Gewissheit (a priori) erschlossen werden kann, dass Andere gleichfalls bei Bewusstsein sind, sei es zur selben Zeit, sei es zu einer anderen. (S-V 1)

Wittgenstein

"Die naive, schlichte Überzeugung, in die jeweils die Menschen unbefangen eingebettet sind, ist ein Gemeinsames, worin sie mit anderen zusammenleben; die wissenschaftliche, aus kritischer Prüfung erwachsene Evidenz ist dagegen wesentlich einsam: Jeder muss sie von sich aus bestätigen." Wittgensteins Herleitung des Sozialapriorismus krankt also an einer Verkennung der Eigenart von Regeln und einer Überschätzung des Gewinns, den die Anwendung von Kriterien und die Kontrolle durch Andere der Nachprüfung, ob eine Regel richtig angewendet worden ist, eintragen. (S-V 18)

Habermas

In Deutschland hat Habermas den Sozialapriorismus der Regelbarkeit nach Wittgensteins Vorbild sich zu eigen gemacht und auf die knappe Formel gebracht: "Regel gelten intersubjektiv, niemand kann privatim einer Regel folgen. Stets muss mindestens ein weiteres Subjekt, das selbst die fragliche Regel anzuwenden imstande ist, prüfen können, ob der Proband dieser Regel tatsächlich folgt." ... Wenn nicht mindestens zwei Subjekte bei Bewusstsein sind, kann es nach Habermas sogar überhaupt keine Regel geben, "denn eine Regel muss intersubjektiv gelten." Für die Kritik genügt das zu Wittgenstein Gesagte. (S-V 18)