Schuld

Aus TopoWiki
Version vom 5. Mai 2013, 21:21 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{c|Das augenblickliche "Opfer" introjiziert die Schuldgefühle des "Täters" (Selbstbeschuldigung und innere Einverständniserklärung mit der Tat). Gleichzei…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das augenblickliche "Opfer" introjiziert die Schuldgefühle des "Täters" (Selbstbeschuldigung und innere Einverständniserklärung mit der Tat). Gleichzeitig werden diese Schuldgefühle auch dem anderen zugeschoben (explizite oder implizite Schuldzuweisung). Diese Verschiebung, die damit verbundene Nichtunterscheidung der Personen und die Nichtwahrnehmung der wirklichen eigenen Gefühle sind das Problem. (TB-AOC 240)