Sachverhalte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2012, 10:34 Uhr
Sachverhalte, die meist Programme und/oder Probleme enthalten, sind Gattungen oder Bestimmungen von etwas, das ihr Fall ist. Einzeln müssen sie sein, um eine Menge als den Umfang einer bestimmten, einzelnen Gattung bestimmen zu können.
Beinhalten z.B. Protentionen, d.h. Sachverhalte, auf die man unwillkürlich erwartend gefasst ist. (Vgl: S-LGK 11)
Siehe: Sachverhalt