Göttlich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TopoWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Göttlich können sein:
 +
* Gefühle
 +
* Götter
 +
 +
== Göttliche [[Gefühle]] ==
 
{{c|‘‘Göttlich‘‘ ist in der Perspektive von jemand, was für ihn dank der Autorität von [[Gefühle]]n die [[Macht]] besitzt, [[Normen]] eine mit unbedingten Ernst für ihn verbindliche Geltung zu verleihen. Göttlich ist demgemäß in erster Linie eine [[Atmosphäre]], die ein göttliches Gefühl ist.|S-DRdN 156}}
 
{{c|‘‘Göttlich‘‘ ist in der Perspektive von jemand, was für ihn dank der Autorität von [[Gefühle]]n die [[Macht]] besitzt, [[Normen]] eine mit unbedingten Ernst für ihn verbindliche Geltung zu verleihen. Göttlich ist demgemäß in erster Linie eine [[Atmosphäre]], die ein göttliches Gefühl ist.|S-DRdN 156}}
  
== Göttliches [[Gewissen]] ==
+
=== Göttliches [[Gewissen]] ===
 
{{c|Alle Gewissensgefühle sind göttlich in der Perspektive des Gewissenhaften (von solchen Gefühlen Ergriffenen).|S-DRdN 156}}
 
{{c|Alle Gewissensgefühle sind göttlich in der Perspektive des Gewissenhaften (von solchen Gefühlen Ergriffenen).|S-DRdN 156}}
 +
 +
== Göttliche Götter ==
 +
{{c|Außer den Gefühlen können auch Götter göttlich sein, nämlich getragen oder ermächtigt durch die Autorität von Gefühlen, als Plakate bedeutsamer [[Situation]]en, die von solchen [[Atmosphäre]]n erfüllt oder durchzogen sind.|S-DRdN 156}}

Version vom 5. August 2012, 12:06 Uhr

Göttlich können sein:

  • Gefühle
  • Götter

Göttliche Gefühle

‘‘Göttlich‘‘ ist in der Perspektive von jemand, was für ihn dank der Autorität von Gefühlen die Macht besitzt, Normen eine mit unbedingten Ernst für ihn verbindliche Geltung zu verleihen. Göttlich ist demgemäß in erster Linie eine Atmosphäre, die ein göttliches Gefühl ist. (S-DRdN 156)

Göttliches Gewissen

Alle Gewissensgefühle sind göttlich in der Perspektive des Gewissenhaften (von solchen Gefühlen Ergriffenen). (S-DRdN 156)

Göttliche Götter

Außer den Gefühlen können auch Götter göttlich sein, nämlich getragen oder ermächtigt durch die Autorität von Gefühlen, als Plakate bedeutsamer Situationen, die von solchen Atmosphären erfüllt oder durchzogen sind. (S-DRdN 156)