Überzeugung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Juli 2019, 06:07 Uhr

Die Überzeugung fällt dem Betroffenen in der Evidenz zu. Sie kann aber nicht der Gehorsam sein, der ihm durch die Autorität des Seins mit exigenter Nötigung abgefordert wird, denn mit dem, was einem bloß zufällt, kann man nicht gehorchen. (S-IRdN 26)