Norm

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Eine Norm ist ein Programm für möglichen Gehorsam. Eine Norm gilt für jemand, wenn er mit seinem Gehorsam an diese Norm gebunden ist oder wenigstens diese eine wirksame Bindekraft, ihr zu gehorchen, behält. (S-WMW 57f)

Automatisch und zustimmungsgedürftige Geltung

Normen gelten entweder automatisch oder zustimmungsbedürftig.

Automatisch geltende Normen: unverbindliche Geltung

Automatisch geltende Normen der aktuellen oder zuständlichen Situation, an die die Tiere durch ihre vitalen Antrieb gebunden sind, in gewissem Sinne auch die Zwingenden Normen der Zwangsneurotiker. (-> unverbindliche Geltung) (S-WMW 58)

Zustimmungsbedürftige Normen: verbindliche Geltung

Zustimmmungsbedürftig ist eine Norm, wenn es für ihre Geltung auf die Zustimmung des Betroffenen ankommt, sei es, dass diese wirklich erfolgt oder er wenigstens im Fall seiner Weigerung nicht unbefangen, sondern nur zwiespältig oder gehemmt von ihr loskommt. (-> verbindliche Geltung) (S-WMW 58)

Normen mit unbedingtem Ernst

Unter den verbindlichen Normen haben die Normen mit unbedingtem Ernst einen besonderen Rang. Dieser unbedingte Ernst hängt von dem Unterschied des Niveaus personaler Emanzipation einer Person ab. (S-WMW 58)