Behauptung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | {{c|Das spezifische Merkmal der Behauptungen ist der Anspruch auf Tatsächlichkeit des Ausgesagten, d.h. die mit der Formulierung der Aussage verbundene Versicherung, das das Behauptete eine Tatsache und die Behauptung deshalb wahr ist.|S-GedW 39}} | + | {{c|Das spezifische Merkmal der Behauptungen ist der Anspruch auf Tatsächlichkeit des Ausgesagten, d.h. die mit der Formulierung der [[Aussage]] verbundene Versicherung, das das Behauptete eine [[Tatsache]] und die Behauptung deshalb wahr ist.|S-GedW 39}} |
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+ | [[Datei:Behauptung.png]] |
Aktuelle Version vom 22. September 2014, 17:40 Uhr
- Jede Behauptung ist eine Aussage.
- Der spezifische Anspruch des Behauptens durch die Bezugnahme auf nackte Tatsachen
Das spezifische Merkmal der Behauptungen ist der Anspruch auf Tatsächlichkeit des Ausgesagten, d.h. die mit der Formulierung der Aussage verbundene Versicherung, das das Behauptete eine Tatsache und die Behauptung deshalb wahr ist. (S-GedW 39)
Siehe: Wahrheit