Ortung

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"Das Denken der Menschen muss sich wieder auf die elementaren Ordnung ihres terrestrischen Daseins richten. Wir suchen das Sinnreich der Erde." (Carl Schmitt)
Dieses 'Sinnreich der Erde' ist für ihn offenbar die Dimension ihrer rechtlichen Verfassung. Diese wiederum geht zurück auf 'Ur-Akte erdgebundener Ortungen'. Solche 'Ortungen' sind für Car Schmitt konkrete Einhausungsmaßnahmen, an erster Stelle die 'Landnahme'. Später kommt dazu die 'Seenahme', in moderner Zeit die 'Luftnahme'.

Im Sinne dieser 'erdgebundenen Ortungen' erscheint in Carl Schmitts Vision die Erde tatsächlich als Mutter des rechts. Er versetzt den Leser in die dampfende Landschaft des Uranfänglichen, in den Urnebel einer noch rechtsfreien Natur, von der aber dennoch schon gelernt werden konnte. (WH-RL 107)

Ohne landnehmende Akte kann es daher keinen Nomos geben, allenfalls so etwas wie ein Gesetz in purem Setzungssinn. Aber ein solcher Wortgebrauch hätte für Carl Schmitt wortwörtlich 'den Boden unter den Füßen verloren', so dass er den Juristen, und diesen Satz muss man sich nun wirklich auf der Zunge zergehen lassen, ins Stammbuch schreiben: "Das schlimmste Kreuz ihres Vocabulariums aber ist das Wort Gesetz. (WH-RL 108f)

Für den Katholiken Carl Schmitt, der den Boden braucht, ist es Desaster: der Untergang des Nomos. Er dampft in der Ortungslosigkeit der Moderne. (WH-RL 115)