Wahrheit

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Wahrheit als Verhältnis von Satzausspruch zu Sachverhalt

Wahrheit ist ein Verhältnis einer Behauptung nicht zu Objekten, sondern zu Sachverhalten, und unter diesen zu Tatsachen. (S-WwK 339f)

Mögliche Verhältnisse von Behauptung zu Tatsachen:

Satzausspruch Sachverhalt.png

Sprecher Satzausspruch Sachverhalt.png

Konstruktivistische Theorie der Wahrheit

Siehe: Konstruktivismus

Korrespondenztheorie der Wahrheit

... Korrespondenz, gleich ob isomorph oder nur homomorph, [muss] doch immer als Verhältnis zu Einzelnen (mit numerischer Einheit) gedacht werden ... (S-NGdE 256)

  • homomorphe Korrespondenz: Adäquationstheorie
  • isomorphe Korrespondenz: Wittgenstein

Homomorphiemodell

  • Wahrheit als adaequatio intellectus et rei.
  • beruht auf der Annahme einer Introjektion

Isomorphiemodell

Ein solches Isomorphiemodell kommt mit höchst zweideutiger, es unterminierender und schließlich auflösender Verarbeitung bei Aristoteles vor, als Dogma mit schroffem Geltungsanspruch bei Wittgenstein; (S-NGdE 255)

Zwischen einem numerisch-mannigfaltigen und einem choatisch-mannigfaltigen Ganzen ist aber keine Isomorphie und auch keine Homomorphie möglich, weil diese Strukturverwandtschaften numerische Mannigfaltigkeit auf beiden Seiten voraussetzen, und daher auch keine Identität, da die identische Abbildung eines Mannigfaltigen auf sich selbst ohne Weiteres Isomorphie ist. (S-NGdE 337)

Schließlich ist zu fragen, was bei der angeblichen isomorphen Abspiegelung, die eigentlich nur Dinge und deren Gesichter brücksichtigt, aus den Halbdingen werden soll, ... (S-III5 198)

Für die Neurobiologie erinnere ich nur an die bekannte These des Isomorphismus, wonach es eine umkehrbar eindeutige ordnungstreue Abbildung einer Teilmenge der Gehirnzustände auf die Menge der Seele- oder Bewusstseinszustände gibt. Mengen bestehen aus lauter einzelnen Gegenständen; die These scheitert daran, dass nicht alle Gegenstände, die dazu nötig sind, dass irgend ein Gegenstand einzeln sein kann, selbst wieder einzeln sein können. Mit der Isomorphie fällt auch die Identität von Gehirn und Seele, die ja nur ein trivialer Iso- und Automorphismus (Zuordnung jedes Seelenzustandes zu sich selbst als einem Gehirnzustand) wäre. (S-BE 103)

Siehe: Abbildung

Rationalistisches Wahrheitsverständnis

Dass rationalistische Wahrheitsverständnis, das die Bindung der Wahrheit an bloße Tatsachen durch die Bindung der Wahrheit an rationale Begründbarkeit ersetzen will, scheitert also daran, dass es unmöglich wird, dem Behaupteten einen Sinn zu geben, der über das bloße Aussagen hinausführt, ohne eine unendlich lange und zudem unendlich sich verzweigende Folge von Begründungen zu durchlaufen. (S-GedW 41)

Kohärenztheorie der Warhheit

Dieses Verzagen zieht viele verwandte Ersatztheorien mit sich, etwa alle Kohärenztheorien der Wahrheit, die auf Begründbarkeit der einzelnen Behauptung durch Einbettung in einen Zusammenhang vieler sich gegenseitig tragender Behauptungen setzen und damit der rationalistischen Theorie nur einen kollektivistischen Zug verleihen. (S-GedW 41)

Konsensunstheorie der Wahrheit

Ebenso versagt die Konsensustheorie (Peirce, Habermas), die die rationale Akzeptierbarkeit unter idealen Bedingungen nach Stegmüller als die Aussicht interpretiert, dass sich vernünftige Menschen bei sachlicher, fairer Diskussion einmal einigen werden, und diese Aussicht an die Stelle der Rücksicht auf Tatsachen setzt. (S-GedW 41)

Pragmatismus

...; es gibt aber auch Versuche, die exklusive Bindung der Wahrheit an Tatsachen durch eine Zweckdienlichkeit nicht rationaler Art zu ersetzen. Das ist der Fall des Pragmatismus, der die Orientierung der Wahrheit an bloßen Tatsachen durch die Rücksicht auf Nützlichkeit ersetzen will, exemplarisch bei Schmidt, der den Korrespondenzbegriff der Wahrheit (den faktizistischen) ablösen will durch die Wahrheit als Nützlichkeit für das Erreichen unserer Zwecke und die Erfüllung unserer Wünsche. (S-GedW 42)

So scheitert der pragmatische Wahrheitsbegriff ebenso wie der rationalistische an einem unendlichen Regress vor der Aufgabe, dem Behaupten einen über das bloße Aussagen hinausgehenden Sinn zu geben. Der Pragmatismus ist sogar in einer schlechteren Lage als der Rationalismus, der im Einzelfall für rationale Akzeptierbarkeit einen Grund und ein Begründungsverfahren angeben kann, während der konsequente Pragmatist gar kein Verifikationsverfahren anbieten kann, da z.B. bezüglich der Behauptung, dass es gerade regnet, schlichtes Nachsehen, da es wirklich regnet, als Anleihe bei dem verpönten Korrespondenzbegriff der Wahrheit untersagt ist. (S-GedW 42f)

Faktizistische Theorie der Wahrheit

Abgrenzung zu anderen Wahrheitsbegriffen

Ich vertrete einen faktizistischen Wahrheitsbegriff: Ein Spruch ist wahr, wenn er eine Tatsache darstellt. Dieser faktizistische Begriff wird meist als Korrespondenzbegriff der Wahrheit bezeichnet; das mag noch angehen, solange man Korrespondenz nicht als Adäquation versteht, denn an eine Passung oder Strukturgleichheit von Spruch und Tatsache ist nicht zu denken. Wenn sich die Wahrheit der Sprüche nach Tatsachen richtet, muss es solche wohl geben, und zwar vorsprachlich, nicht erst aus dem Sprechen und dem sprachlichen Regelsystem, dem es gehorcht, durch irgend welche Abstraktionen hergeleitet. Meine Rechtfertigung für den faktizistischen Wahrheitsbegriff ist ein Exklusionsbeweis. Ich führ die rationalistischen Wahrheitstheorien ad absurdum und entwerte die Redundanztheorie der Wahrheit. (S-DRdN 34)

Mit dem faktizistischen Wahrheitsbegriff konkurriert der in vielen Varianten - z.B. der kohärentistischen, konsensualistischen, pragmatistischen - vertretene rationalistische Wahrheitsbegriff, dem gemäß Wahrheit vernünftige Begründbarkeit ist. Der rationalistische Wahrheitsbegriff scheitert an seiner Untauglichkeit zur Bestimmung des Unterschieds zwischen einer bloßen Aussage und einer Behauptung. Mit dem faktizistischen Begriff ist die Bestimmung ganz einfach: Bei der Behauptung kommt zur bloßen Aussage der Anspruch auf Tatsächlichkeit des Ausgesagten, also auf Wahrheit, hinzu. (S-LU 70)

Dass es nicht angeht, die Bindung der Wahrheit von Sprüchen an bloße Tatsachen durch die Bindung an eine Zweckdienlichkeit oder Eignung anderer Art zu ersetzen, weil damit der spezifische Sinn des Behauptens verloren geht, dürfte deutlich geworden sein. (S-GedW 43)

In der Formulierung des faktizistischen Wahrheitsbegriffs kommt von Korrespondenz nichts vor; man sollte ihm so etwas also auch nicht unterstellen. (S-NGdE 256)

Unterschied zwischen Aussagen und Behauptung: Anspruch auf Tatsächlichkeit

Damit ist eigentlich schon die Unentbehrlichkeit des faktizistischen Wahrheitsverständnisses für das Behauptenkönnen gezeigt, aber in der üppigen modernen Diskussion des Wahrheitsthemas gibt es einen Überfluss von Versuchen, den spezifischen Anspruch des Behauptens anders als durch Bezugnahme auf Tatsachen zu verstehen. (S-GedW 40)

Wenn man das Behaupten seine spezifische Besonderheit unter den Aussagen (den Anspruch auf Tatsächlichkeit) behalten soll, muss mein Anspruch auf Tatsächlichkeit, den ich behaupte und erhebe, auch auf irgend welche Tatsachen gehen, die an sich (nicht nur mit Einschränkung für mich) Tatsachen sind, sofern ich mich bei der Behauptung nicht irre. Eine umfassende Relativierung aller Tatsachen verträgt sich nicht mit dem Behaupten. Sie verträgt sich auch nicht mit der Glaubwürdigkeit. (S-GedW 43f)

Ich beginne mein Plädoyer für die Unentbehrlichkeit des faktizistischen Wahrheitsbegriffs, wonach die Wahrheit eines Spruches auf seiner Leistung beruht, eine nackte oder bloße Tatsache darzustellen. Mein Fundament ist die Unterscheidung zwischen Aussagen und Behauptungen. Jede Behauptung ist eine Aussage, aber nicht jede Aussage ist eine Behauptung, denn es gibt Aussagen auch in Liedern, Witzen und Romanen, die nichts behaupten. Das spezifische Merkmal von Behauptungen ist der Anspruch auf Tatsächlichkeit des Ausgesagten, d.h. die mit der Formulierung der Aussage verbundene Versicherung, das das Behauptete eine Tatsache und die Behauptung deshalb wahr ist. Damit ist eigentlich schon die Unentbehrlichkeit des faktizistischen Wahrheitsverständnisses für das Behauptenkönnen gezeigt, ... (S-GedW 39f)

Situation Sachverhalte.png Behauptung.png

Anspruch auf Tatsächlichkeit durch Evidenz

... das ist für die Wahrheit und Tatsächlichkeit die Evidenz: wenn man nicht umhin kann (vielleicht mit Überraschung, manchmal mit Enttäuschung), etwas als Tatsache gelten zu lassen. Die Auszeichnung eines Sachverhalts als Tatsache geschieht dann durch eine Autorität, die dem von Evidenz Betroffenen einen Gehorsam zumutut. Eine phänomenologisch brauchbare Aufklärung der Wahrheit bedarf daher einer Autoritätstheorie der Tatsächlichkeit, ... (S-WwK 340)

Sonstiges

... weil es für die Wahrheit einer Behauptung lediglich auf die Entscheidung zwischen kontradiktorischen Annahmen ankommt, die immer demselben "Hof" entnommen sind, so dass dessen Unterschied gegen andere solche Höfe für die Wahrheit nicht ins Gewicht fällt. (S-Replik Pos225)

Siehe: Explikationismus