Vergessen

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Vergessen ist kein Verschwinden, sondern Wechsel des Mannigfaltigkeitstyps, Einschmelzen numerischer Mannigfaltigkeit in chaotische. (S-SdG 108)

Vergessen ist kein Verlieren, sondern Wechsel des Mannigfaltigkeitstyps durch Einschmelzung in chaotische Mannigfaltigkeit. Ohne Vergessen könnte die Integration des durch personale Emanzipation und personale Regression zugeführten Stoffes in die persönliche Situation nicht gelingen; das Hinzukommende bliebe in Brocken nebeneinander liegen, und die Bildung einer zusammenhängenden Persönlichkeit wäre aufgehalten oder vereitelt. Das Vergessene kann durch reproduzierende, explikative Leistung von Erinnerung oder Gedächtnis aus chaotischer Mannigfaltigkeit wieder freigesetzt werden. Wichtig ist hierfür und für die Nachhaltigkeit des Vergessens in der persönlichen Situation die persönliche leibliche Disposition, die die "geschichtliche" Oberstimme der persönlichen Situation ... als weitgehend autonome Unterstimme begleitet; ... (S-NIII 201)

Vergessen ist Behalten durch Einschmelzen in chaotische Mannigfaltigkeit; so wirkt das Vergessene in der persönlichen Situation weiter, zunächst unterschwellig - d.h.: Nicht als Einzelnes -, später, nach erneutem Hervortreten durch Explikation der persönlichen Situation, vielleicht als Erinnertes, das der Person wieder einfällt. (S-LuG 84)

Ohne Vergessen stünden die einzelnen Erfahrungen, die die Person im Lauf ihrer Lebensgeschichte macht, wie Bruchstücke neben einander, bestenfalls in einer Konstellation zusammengefasst, nicht aber integriert in binnendiffus ganzheitliche Bedeutsamkeit. (S-SdG 108)