Topische Tatsache

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Topische und logische Tatsachen:

Topische Tatsachen können auch als subjektiven Tatsachen bezeichnet werden und sind prinzipiell mit ihnen identisch. Jedoch gibt es folgende Gründe wieso man von topischen anstatt von subjektiven Tatsachen reden sollte:

Topische Praxis

Topische Tatsachen sind nicht neutral explizierbare Erkenntnisse, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß oder gut genugsprechen kann, sondern leibliche Zustände, die nur in Form einer topischen Praxis am eigenen Leib (dem absoluten Ort) gemacht werden können.

Der Ortsqualität des Leibes als absoluter Ort

Subjektive Tatsachen sind nur spürbar am eigenen Leibe. Der je eigene Leib ist damit der absolute Ort, an dem diese subjektiven Tatsachen spürbar sind. Um diesen absoluten Aspekt des Ortes bei der Wahrnehmung zu betonen, sollte er sich auch in der Bezeichnung der Tatsächlichkeit wiederfinden.

Subjektivität als Mangel

Unter Subjektivität versteht man gewöhnlich den Mangel an Objektivität, also die Unfähigkeit, von dem beschränkten eigenen Standpunkt und den eigenen Interessen abzusehen. (B-LaA 43) Um diesem Verständnis der Subjektivität zu entkommen, bietet es sich an, sich auch sprachlich nicht auf diese Unterscheid zu beziehen, und eine davon abgehobene Qualität der Tatsächlichkeit hervorzuheben.

Von Subjektiv zu Intersubjektiv

Subjektiv drückt die soziale Komponente von Tatsachen nicht ausreichend aus. Daher sollte statt von subjektiv von intersubjektiv gesprochen werden, um klarzumachen, dass Tatsachen auch intersubjektiv anerkannt und zugesprochen werden müssen. Nur rein subjektive Tatsachen können auch zum Solipsismus führen.

Siehe: Intersubjektivität

Intersubjektive Ortswahrnehmung

Intersubjektivität alleine drückt nur aus, dass die Qualität der Tatsachen auch von mehreren Leuten bestätigt oder anerkannt werden kann. Die Anerkennung bzw. Bestätigung passiert zwischen den Subjekten, häufig in Form von Sprache.

Wenn es aber darum geht, dass die intersubjektive Anerkennung deshalb möglich wird, weil man z.B. bei einer Aufstellung etwas an einem bestimmten Ort leiblich so spüren kann, dann hat diese Tatsache wesentlich einen orthafen Charakter. Die Einigung zwischen den Personen ist dann nur noch nachträglich, die orthafte Qualität aber der gemeinsame Ausgangspunkt. Deshalb sollte in der Bezeichnung der Tatsächlichkeit diese Ortsqualität auch enthalten sein, wie beim Begriff "topische Tatsache". Notwendige und auch bereits hinreichende Bedingung ist eine Qualität an einem Ort, die auch von mehreren wahrgenommen werden kann.

Siehe: Halbding als Gefühl an einem Platz

Unbestreibare objektive Qualitäten

Eine intersubjektive Ortswahrnehmung meint keine universelle und objektive Wahrheit, sondern einfach eine unbestreitbare Wahrnehmung an einem Ort. In dem es aber von allen an diesem Ort wahrgenommen werden kann, ist es auch intersubjektiv und zugleich auch quasi-objektiv. Wahrheit ist daher wesentlich kontextbezogen und ortshaft: Gesucht wird nicht der Ort der Wahrheit, sondern die Wahrheit des Ortes. Die Wahrheitsfrage mutiert damit zur phänomenologischen Frage, was in einem bestimmten Kontext nicht ernsthaft bestritten werden kann. Auf diese phänomenologische Frage sind Antworten möglich, die unbestreibar und insofern auch wahr sind. Die ernstgemeinten Antworten auf diese Frage sind damit auch objektiv wahre topische Tatsachen.