Subjektive Tatsache

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Eine subjektive Tatsache kann höchstens einer, nämlich der Betroffene, aussagen. Im Unterschied zur objektiven Tatsache, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß und gut genug sprechen kann.

Beispiele

  • "Ich liebe dich."
  • "Ich habe gesündigt."
  • "Hilfe, ich ertrinke."

Folgende Beispiele sollen verdeutlichen, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen ausgesagt werden (bei einer Person namens "Peter Schulze"):

Liebeserklärung

  • "Peter Schulze liebt dich, überflüssig hinzuzufügen, dass ich er bin."
  • Das angesprochene Mädchen ist verstimmt; es möchte sagen und sagt vielleicht: "Das ist doch gar nicht überflüssig, gerade darauf kommt es mir an."

Beichte

  • Sünder: "Peter Schulze hat gesündigt."
  • Beichtvater: "Sprich: Ich habe gesündigt"
  • Sünder: "Das ist doch ganz überflüssig."
  • Beichtvater verweigert die Absolution.

Hilfeschrei aus dem Wasser

  • "Hilfe, Peter Schulze ertrinkt, überflüssig hinzuzufügen, dass ich es bin."

Das ist kein echter Hilferuf; der hilfsbereite Mitmensch, der auf den Ruf "Hilfe, ich ertrinke" sofort reagiert hätte, wird ersteinmal neugierig nachsehen, was eigentlich los ist. (S-KE 33)