Subjektive Tatsache: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Beispiele == | == Beispiele == | ||
+ | * "Ich liebe dich." | ||
+ | * "Ich habe gesündigt." | ||
+ | * "Hilfe, ich ertrinke." | ||
+ | |||
Beispiele, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen (bei einer Person namens "Peter Schulze"): | Beispiele, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen (bei einer Person namens "Peter Schulze"): | ||
Version vom 15. Dezember 2010, 20:29 Uhr
Eine subjektive Tatsache kann höchstens einer, nämlich der Betroffene, aussagen. Im Unterschied zur objektiven Tatsache, die jeder aussagen kann, sofern er genug weiß und gut genug sprechen kann.
Beispiele
- "Ich liebe dich."
- "Ich habe gesündigt."
- "Hilfe, ich ertrinke."
Beispiele, was passieren würde, wenn es keine subjektiven Tatsachen geben würde, sondern nur objektive Tatsachen (bei einer Person namens "Peter Schulze"):
Liebeserklärung
- "Peter Schulze liebt dich, überflüssig hinzuzufügen, dass ich er bin."
- Das angesprochene Mädchen ist verstimmt; es möchte sagen und sagt vielleicht: "Das ist doch gar nicht überflüssig, gerade darauf kommt es mir an."
Beichte
- Sünder: "Peter Schulze hat gesündigt."
- Beichtvater: "Sprich: Ich habe gesündigt"
- Sünder: "Das ist doch ganz überflüssig."
- Beichtvater verweigert die Absolution.
Hilfeschrei aus dem Wasser
- "Hilfe, Peter Schulze ertrinkt, überflüssig hinzuzufügen, dass ich es bin."
Das ist kein echter Hilferuf; der hilfsbereite Mitmensch, der auf den Ruf "Hilfe, ich ertrinke" sofort reagiert hätte, wird ersteinmal neugierig nachsehen, was eigentlich los ist. (S-KE 33)