Ontologie

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Ding-, Prozess- und Feldontologie

Es lassen sich drei große Ontologie unterscheiden:

Zu dritt bilden sie das philosophische Dreieck in seinen verschiedenen Ausprägungen.

Die klassische Ontologie gibt die Welt als

  • eine Konstellation von Dingen mit Eigenschaften (Aristoteles, Locke, Leibniz, Kant)
  • oder von Ereignissen (Hume, Mach, Einstein) aus;
  • ich ersetze diese Ontologie der Konstellationen durch eine Ontologie der Situationen. (S in NuN, 185)

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Diskrete und Indiskrete Ontologie

Diskrete Ontologie

Man könnte gerade von einem Versuch metaphysischer Magie sprechen: Denn was sie anstrebten, war, die ihnen unertragbare Diskretheit der auseinandergerissenen (damit abwesenden) Ereignisse, aus denen die Welt besteht, durch Beschwörung der Omnipräsenz-Qualität des Jetzt rückgängig zu machen; also den Augenblick als Zaubermittel gegen den Raum als "principium individuationis" einzusetzen. (GA-DAdM 125)

Indiskrete Ontologie

Ziel ist nicht die Zerlegung des Seins in diskrete Elemente, sondern die Gliederung konkreter Orte. (PH-DPJ 12)

Indiskrete statt leiblicher Ontologie

Eine (neue) "Ontologie" kann man nicht vom Leib her aufbauen; was man aber tun kann ist, sich für eine weniger "diskrete Ontologie", also für eine "indiskrete Ontologie" als einem "Erweiterungsprogramm" einsetzen, deren Verfolgung auch den nicht-sprachlichen Fundamenten des Bewußtseins" angemessen ist. Auch Bewussthaben ist kein nur sprachabhängiges Phänomen. Der Leib ist nicht die "allgemeinste Struktur", die man sich vorstellen kann. Keineswegs alles, was existiert, ist leiblich. (MU-DLGG 191)

Keinen Pan-Leib-Ismus, und damit auch gegen den Panpsychismus.

Ziel ist nicht die Zerlegung des Seins in diskrete Elemente, sondern die Gliederung konkreter Orte. In der philosophischen Kultur Japans liegt das philosophische Potential nicht nur in den Aussageformen der Sprache, sondern schließt auch die nichtdiskursiven Formen des Symbolischen ein; ... (PH-DPJ 12)

Funktion der Ontologie

Die Ontologie ist für die Philosophie nicht der absolutistische Gesetzgeber, sondern der Wächter über die Offenhaltung des Gesichtskreises. (S-SdG, 194)