Norm: Unterschied zwischen den Versionen
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{{c|Eine Norm ist ein Programm für möglichen Gehorsam. Eine Norm gilt für jemand, wenn er mit seinem Gehorsam an diese Norm gebunden ist oder wenigstens diese eine wirksame Bindekraft, ihr zu gehorchen, behält.|S-WMW 57f}} | {{c|Eine Norm ist ein Programm für möglichen Gehorsam. Eine Norm gilt für jemand, wenn er mit seinem Gehorsam an diese Norm gebunden ist oder wenigstens diese eine wirksame Bindekraft, ihr zu gehorchen, behält.|S-WMW 57f}} | ||
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Normen gelten entweder automatisch oder zustimmungsbedürftig. | Normen gelten entweder automatisch oder zustimmungsbedürftig. | ||
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{{c|Automatisch geltende Normen der aktuellen oder zuständlichen Situation, an die die Tiere durch ihre vitalen Antrieb gebunden sind, in gewissem Sinne auch die Zwingenden Normen der Zwangsneurotiker. (-> unverbindliche Geltung)|S-WMW 58}} | {{c|Automatisch geltende Normen der aktuellen oder zuständlichen Situation, an die die Tiere durch ihre vitalen Antrieb gebunden sind, in gewissem Sinne auch die Zwingenden Normen der Zwangsneurotiker. (-> unverbindliche Geltung)|S-WMW 58}} | ||
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{{c|Zustimmmungsbedürftig ist eine Norm, wenn es für ihre Geltung auf die Zustimmung des Betroffenen ankommt, sei es, dass diese wirklich erfolgt oder er wenigstens im Fall seiner Weigerung nicht unbefangen, sondern nur zwiespältig oder gehemmt von ihr loskommt. (-> verbindliche Geltung)|S-WMW 58}} | {{c|Zustimmmungsbedürftig ist eine Norm, wenn es für ihre Geltung auf die Zustimmung des Betroffenen ankommt, sei es, dass diese wirklich erfolgt oder er wenigstens im Fall seiner Weigerung nicht unbefangen, sondern nur zwiespältig oder gehemmt von ihr loskommt. (-> verbindliche Geltung)|S-WMW 58}} | ||
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− | + | === Normen mit verbindliche Geltung === | |
− | + | ==== Normen mit unbedingtem Ernst ==== | |
{{c|Unter den verbindlichen Normen haben die Normen mit unbedingtem Ernst einen besonderen Rang. Dieser unbedingte Ernst hängt von dem Unterschied des Niveaus personaler Emanzipation einer Person ab.|S-WMW 58}} | {{c|Unter den verbindlichen Normen haben die Normen mit unbedingtem Ernst einen besonderen Rang. Dieser unbedingte Ernst hängt von dem Unterschied des Niveaus personaler Emanzipation einer Person ab.|S-WMW 58}} | ||
− | + | ===== Evidenz von Tatsachen ===== | |
− | + | ===== Autorität von Gefühlen ===== |
Version vom 21. August 2020, 13:23 Uhr
Eine Norm ist ein Programm für möglichen Gehorsam. Eine Norm gilt für jemand, wenn er mit seinem Gehorsam an diese Norm gebunden ist oder wenigstens diese eine wirksame Bindekraft, ihr zu gehorchen, behält. (S-WMW 57f)
Normen gelten entweder automatisch oder zustimmungsbedürftig.
Automatisch geltende Normen
Automatisch geltende Normen der aktuellen oder zuständlichen Situation, an die die Tiere durch ihre vitalen Antrieb gebunden sind, in gewissem Sinne auch die Zwingenden Normen der Zwangsneurotiker. (-> unverbindliche Geltung) (S-WMW 58)
Zustimmungsbedürftige Normen
Zustimmmungsbedürftig ist eine Norm, wenn es für ihre Geltung auf die Zustimmung des Betroffenen ankommt, sei es, dass diese wirklich erfolgt oder er wenigstens im Fall seiner Weigerung nicht unbefangen, sondern nur zwiespältig oder gehemmt von ihr loskommt. (-> verbindliche Geltung) (S-WMW 58)
Normen mit unverbindliche Geltung
Normen mit verbindliche Geltung
Normen mit unbedingtem Ernst
Unter den verbindlichen Normen haben die Normen mit unbedingtem Ernst einen besonderen Rang. Dieser unbedingte Ernst hängt von dem Unterschied des Niveaus personaler Emanzipation einer Person ab. (S-WMW 58)