Freiheit

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  • Bewegungsfreiheit
  • Wahlfreiheit / Willensfreiheit
  • Gesinnungsfreiheit, Verantwortungsfreiheit

Verantwortungsfreiheit

Als unentbehrliche Merkmale sittlicher Verantwortungsfreiheit ermittle ich auf diese Weise:

  1. Unabhängigkeit des jeweils verantwortlichen Verhaltens, in dem Sinn, dass es nicht von einer von ihm verschiedenen Macht gesteuert ist. Andernfalls "könnte man nichts dafür"; die Verantwortung, falls sie überhaupt bestünde, fiele auf die steuernde Macht zurück.
  2. Initiative, d.h. jenes Selbertun, das u.a. zum Wählen als wissentlicher Selbstbeschränkung auf das Verwirklichen einer Möglichkeit (das Vertatsächlichen eines untatsächlichen Sachverhaltes) unter mehreren Möglichkeiten gehört. ...
  3. Rechenschaftsfähigkeit: Einem Menschen, der nicht das Vermögen hat, auf sich zu reflektieren, sich seiner Verantwortung bewusst zu werden, von Normen Kenntnis zu nehmen und sich daran zu messen, sprechen wir keine sittliche Verantwortung zu, selbst wenn er unabhängig sein und – wie vermutlich Tiere und Kleinkinder – Initiative haben sollte. (S-DRdN 122)