Evidenz

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Evidenz ist die Auszeichnung eines Sachverhaltes durch die Autorität des Seins (der Wirklichkeit), die dem Betroffenen mit exigenter Nötigung die für ihn verbindlich geltende Norm auferlegt, sich als einen von dem Sachverhalt Überzeugten anzuerkennen oder hinzunehmen. (S-LU 77)