Evidenz: Unterschied zwischen den Versionen

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{{c|Evidenz ist die Evidenz von Tatsachen. Tatsachen sind eine ausgezeichnete - wohl die wichtigste - Untergruppe der Sachverhalte.|S-DRdN 24}}
 
{{c|Evidenz ist die Evidenz von Tatsachen. Tatsachen sind eine ausgezeichnete - wohl die wichtigste - Untergruppe der Sachverhalte.|S-DRdN 24}}
  
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=== Praktische Evidenz ===
 
=== Praktische Evidenz ===

Version vom 16. Juli 2019, 05:53 Uhr

Theoretische und Praktische Evidenz

In der Evidenz fällt einem Menschen eine Überzeugung so unwiderstehlich zu, dass er sich ihr nicht anders als zwiespältig und halbherzig entziehen kann; ... Was er dann zugeben muss, ist

  • bei theoretischer Evidenz die Tatsächlichkeit eines Sachverhaltes,
  • bei praktischer Evidenz die Geltung eines Programms. (S-DRdN 24)

Theoretische Evidenz

Theoretische Evidenz ist die Tatsächlichkeit eines Sachverhaltes.

Evidenz ist die Evidenz von Tatsachen. Tatsachen sind eine ausgezeichnete - wohl die wichtigste - Untergruppe der Sachverhalte. (S-DRdN 24)

Evidenz ist die Auszeichnung eines Sachverhaltes durch die Autorität des Seins (der Wirklichkeit), die dem Betroffenen mit exigenter Nötigung die für ihn verbindlich geltende Norm auferlegt, sich als einen von dem Sachverhalt Überzeugten anzuerkennen oder hinzunehmen. (S-LU 77)

Praktische Evidenz

Praktische Evidenz ist die Geltung eines Programms.

Nötigung durch Evidenz

In der Evidenz nötigt die Wirklichkeit den Betroffenen mit unbedingtem (d.h. auch durch die Mobilisierung aller Reserven seiner Kritikfähigkeit nicht überbietbarem) Ernst exigent (d.h. mit einem Spielraum, der nur zwiespältige, nicht unbefangene, Verweigerung zulässt) die Zustimmung dazu ab, sich als einen von einem Sachverhalt Überzeugten hinzunehmen. (S-GedW 38f)

Jemand hat sich eine leichtsinnige Art zu laufen angewöhnt in der Überzeugung, dass ihm nichts passieren kann; nun bricht er sich ein Bein, und damit ist er zwei Nötigungen unterworfen:

  • erstens der automatischen Nötigung, seinen bisherigen Laufstil zu unterlassen,
  • und zweitens der exigenten Nötigung durch die Evidenz, dass ihm eben doch etwas passieren kann. (S-GedW 39)

Exigente Nötigung

Automatische Nötigung

Echtheit der Evidenz

Deswegen ist die Unterscheidung zwischen echter und scheinbarer Evidenz nie ganz sicher. Als besonders evident imponiert das schließliche Einfallen eines Namens, den man lange gesucht hat, aber wer möchte dafür bürgen, dass der so Überzeugte sich nicht doch geirrt hat? Gern wüsste man Näheres über das Sein, aber leider ist dieser Wunsch unerfüllbar. (S-DRdN 25)

Evidenzbasierte Medizin

Evidenzpyramide: An der Spitze steht die RCT (Randomisierte Doppelblindstudie)

Siehe: Wahrheit

Geschichte der Evidenz

  • claritas (Descartes)
  • Selbstgegebenheit (Husserl)
  • Unverborgenheit (Heidegger)

[S-WwK 340]