Affektives Betroffensein

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Die Tatsachen des affektiven Betroffenseins tragen für den Bewussthaber schon in ihrer bloßen Tatsächlichkeit, ohne Rücksicht auf ihren zuschreibbaren Inhalt, den Stempel des Fürihnseins. Tatsachen des affektiven Betroffenseins sind daher immer subjektive Tatsachen.

Affektives Betroffensein

  • durch Gefühle: kann durchaus vergessen, verwechselt oder verkannt werden, da es sich nicht konstant leiblich entfaltet.
  • durch leibliche Regungen: lässt sich in Entwicklung und Verlauf beobachten.

Die affektive Betroffenheit ist also eine Frage der leiblichen und der personalen Voraussetzungen und der Empfänglichkeit in unterschiedlichen Situationen. (Anderlein in: GaA 92)

Affektives Betroffensein des Subjektes

Man kann nicht leiden oder sich freuen, nicht zornig oder hungrig oder ausgelassen sein, ohne etwas zu merken. Daher scheitern am affektiven Betroffensein alle Konstruktionen nach Art der Fabrik von Bieri, alle Versuche, mit Mach und Lichtenberg des Subjekt wegzureden. Es handelt sich um Schreibtischkonstruktionen, die nur möglich sind, solange es mit dem Leben nicht ernst wird. (S-BW 23)

Vergleiche dazu die Entsubjektivierung des Bewusstseins in der Prozessontologie.