Affektives Betroffensein

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Die Tatsachen des affektiven Betroffenseins tragen für den Bewussthaber schon in ihrer bloßen Tatsächlichkeit, ohne Rücksicht auf ihren zuschreibbaren Inhalt, den Stempel des Fürihnseins. Tatsachen des affektiven Betroffenseins sind daher immer subjektive Tatsachen.