Affektives Betroffensein: Unterschied zwischen den Versionen

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* Sowohl gilt, dass einen die klassischen Gefühle in einer ihnen schwer auszuweichenden Mächtigkeit überkommen,
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* als aber auch gilt, dass der Mensch Einfluss auf diese Gefühle nehmen kann: Die Erkenntnis, "der Mensch ist nicht nur Knecht des Gefühls, sondern er ''gestaltet'' es auch," erlöst demnach aus der Knechtschaft unfreier Passivität und errettet nicht nur das Fühlen von Gefühlen, sondern auch die Gefühle selbst in den Bereich des Eigenen.
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Dieser Schritt ergibt sich aus der bislang kennen gelernten Leib-Begrifflichkeit, aus deren Anerkennung eine Eigenheit des Fühlens folgt, die ja im übrigen auch von Schmitz nicht geleugnet wird. Denn Schmitz leugnet zwar die Privatheit der Gefühle, nicht aber die Privatheit des Fühlens von Gefühlen.|AB-BuB 144}}
  
 
Siehe: [[Leibliche Regungen#Leibliche Regungen der Ergriffenheit von Gefühlen|Leibliche Regungen der Ergriffenheit von Gefühlen]]
 
Siehe: [[Leibliche Regungen#Leibliche Regungen der Ergriffenheit von Gefühlen|Leibliche Regungen der Ergriffenheit von Gefühlen]]

Version vom 9. September 2012, 21:56 Uhr

Die Tatsachen des affektiven Betroffenseins tragen für den Bewussthaber schon in ihrer bloßen Tatsächlichkeit, ohne Rücksicht auf ihren zuschreibbaren Inhalt, den Stempel des Fürihnseins. Tatsachen des affektiven Betroffenseins sind daher immer subjektive Tatsachen.

Die affektive Betroffenheit ist also eine Frage der leiblichen und der personalen Voraussetzungen und der Empfänglichkeit in unterschiedlichen Situationen. (Anderlein in: GaA 92)

Arten des affektives Betroffensein

Affektives Betroffensein durch Gefühle

  • durch Gefühle: kann durchaus vergessen, verwechselt oder verkannt werden, da es sich nicht konstant leiblich entfaltet.

Kritik: Nicht nur Betroffensein

Mit dieser Kritik am Faktum des Betroffenseins wird die passivierende Wirkung der Emotionen aufgehoben, dies jedoch durchaus im Sinne der AtmosphärenTheorie der Emotionen nicht vollständig hin zu einem neuen Umschlag zur Innenwelthypothese, sondern zu einem differenzierenden Sowohl-als-auch:

  • Sowohl gilt, dass einen die klassischen Gefühle in einer ihnen schwer auszuweichenden Mächtigkeit überkommen,
  • als aber auch gilt, dass der Mensch Einfluss auf diese Gefühle nehmen kann: Die Erkenntnis, "der Mensch ist nicht nur Knecht des Gefühls, sondern er gestaltet es auch," erlöst demnach aus der Knechtschaft unfreier Passivität und errettet nicht nur das Fühlen von Gefühlen, sondern auch die Gefühle selbst in den Bereich des Eigenen.
Dieser Schritt ergibt sich aus der bislang kennen gelernten Leib-Begrifflichkeit, aus deren Anerkennung eine Eigenheit des Fühlens folgt, die ja im übrigen auch von Schmitz nicht geleugnet wird. Denn Schmitz leugnet zwar die Privatheit der Gefühle, nicht aber die Privatheit des Fühlens von Gefühlen. (AB-BuB 144)

Siehe: Leibliche Regungen der Ergriffenheit von Gefühlen

Affektives Betroffensein durch (bloße) leibliche Regungen

Affektives Betroffensein am eigenen Leibe und in der Einleibung

Affektives Betroffensein am eigenen Leibe

Siehe: Affektives Betroffensein durch leibliche Regungen

Affektives Betroffensein in der Einleibung

Bewegungssuggestionen und synästhetische Charaktere als leibnahe Brückenqualitäten vermitteln nicht nur Einleibung, sondern binden auch Gefühle, wie Leiber tun, die vom Impuls eines Gefühls ergriffen werden. (S-L 95)

Affektives Betroffensein bei Mensch und Tier

Affektiv betroffen sind auch Tiere, Idioten und Babies, die überhaupt nicht sprechen können, und doch gehört zu ihrem affektiven Betroffensein das Innesein oder Bewussthaben, dass es sich um sie selber handelt, in der Weise dass etwas sie angeht und nicht bloß neutral an ihnen vorüberzieht. (S-NGdE 60)

Affektives Betroffensein des Subjektes

Man kann nicht leiden oder sich freuen, nicht zornig oder hungrig oder ausgelassen sein, ohne etwas zu merken. Daher scheitern am affektiven Betroffensein alle Konstruktionen nach Art der Fabrik von Bieri, alle Versuche, mit Mach und Lichtenberg des Subjekt wegzureden. Es handelt sich um Schreibtischkonstruktionen, die nur möglich sind, solange es mit dem Leben nicht ernst wird. (S-BW 23)

Vergleiche dazu die Entsubjektivierung des Bewusstseins in der Prozessontologie.

Das affektive Betroffensein eines erlebenden Subjektes ist der Inbegriff jener Tatsachen, die zum Sosein dieses Subjektes gehören und primär subjektiv sind, in dem Sinn, dass die übrigen Tatsachen dieses Sosein jedenfalls nicht mehr subjektiv wären, wenn alle Tatsachen des affektiven Betroffenseins entfielen. (S-III2 93)

Ein affektives Betroffensein von mir ist hiernach eine Tatsache, dass mir etwas nahegeht. (S-III3 93)

Affektives Betroffensein als Nuance der Subjektivität

Diese Nuance der Subjektivität habe ich dann, wenn sie sich der Tatsachen des Ergriffenseins von Schmerz, Angst, Trauer, Enttäuschung, Hoffnung, Wollust, Seligkeit usw. bemächtigt und diese ganz und gar durchdringt und umprägt, zusammen mit allen anderen Komponenten dieses so umgeprägten Ergriffenseins als affektives Betroffenseins bezeichnet. (S-III3 92)

Affektives Betroffensein als affektives Selbst

Siehe: Affektives Selbst

Bewusstes affektives Betroffensein

Jedem affektivem Betroffensein ist es wesentlich, im objektiven Sinn dem betreffenden Subjekt bewusst zu sein, so dass z.B. ein Schmerz oder ein Kummer so lange, aber auch nur so lange unbewusst sein können, als dem Subjekt die Nuance des affektiven Betroffenseins durch sie fehlt. (S-III3 93)

Affektives Betroffensein mit Bewussthaben

Affektives Betroffensein ist stets mit Bewussthaben verbunden. (S-BW 22)

Siehe: Bewusstsein, Unbewusstes

Ontologische Sonderstellung des affektiven Betroffenseins

Das affektive Betroffensein hat den Anschein eines zufälligen Rettungsankers der Selbstzuschreibung. Der Anschein des Zufälligen löst sich auf, wenn man die ontologische Sonderstellung des affektiven Betroffenseins bemerkt. Sie betrifft die Tatsächlichkeit der zugehörigen Tatsachen. (S-LU 83)

Die Tatsachen des affektiven Troffenseins sind subjektive Tatsachen, d.h. solche, die höchsten Einer, nämlich der Betroffene (sehr oft niemand), und auch nur im eigenen Namen aussagen kann. Das bedeutet aber nicht, dass diese Tatsache geheim und nur mit zugänglich wäre, wie Wittgenstein mit dem Bild vom Käfer in der Schachtel ironisch ausmalt, und erst recht ist nicht von einer "Privatsprache" in dem von ihm abgelehnten Sinn die Rede. (S-LU 83f)